Beispiel für die Erstellung eines Lastenheftes für eine Kaffeeextraktionsanlage,
die mit leicht entzündlichen Lösemitteln betrieben wird. – Stand: 2026

Angewandte Richtlinien: Maschinenrichtlinie (bzw. ab Jan. 2027 der neuen EU-Maschinenverordnung) und zwingend nach der ATEX-Betreiberrichtlinie 1999/92/EG (in Deutschland umgesetzt durch die BetrSichV und GefStoffV) sowie der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU.

Beispiel für die Erstellung eines Lastenheftes für eine Kaffeeextraktionsanlage, die mit leicht entzündlichen Lösemitteln betrieben wird.
Stand: 2026

Das Lastenheft ist ein Beispiel für eine technische Spezifikation einer Kaffeeextraktionsanlage mit vollständiger Dokumentation von den Grundlagen über die Elektrotechnik bis hin zur Softwarelogik und Archivierung.

Das Inhaltsverzeichnis des Lastenhefts (Schnittstellen- und Spezifikationsdokument) am Ende der Spezifikation, fasst alle ausgearbeiteten Details in einer, normenkonformen Struktur zusammen, die direkt für den Anlagenbauer und SPS-Programmierer bestimmt ist.

Für eine Kaffeeextraktionsanlage, die mit leicht entzündlichen Lösemitteln betrieben wird, reicht eine Standard-Risikobeurteilung nach dem klassischen Maschinenbau-Schema nicht aus. Man befindet sich hier an der Schnittstelle von Maschinensicherheit (Konstruktion) und Verfahrenstechnik (Prozess- und Explosionssicherheit). Die Risikobeurteilung muss daher zweigleisig aufgebaut werden: nach der Maschinenrichtlinie (bzw. ab Jan. 2027 der neuen EU-Maschinenverordnung) und zwingend nach der ATEX-Betreiberrichtlinie 1999/92/EG (in Deutschland umgesetzt durch die BetrSichV und GefStoffV) sowie der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU.