Compliance ist der intelligente Umgang mit Risiken

Wenn Sie „Compliance“ als „unternehmerisches Handeln im Einklang mit geltendem Recht“ übersetzen, ist das nur ein kleiner Teil der gelebten Wirklichkeit.

Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft

Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss seit 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden.

Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.)

Compliance ist der intelligente Umgang mit Risiken

Wenn Sie „Compliance“ als „unternehmerisches Handeln im Einklang mit geltendem Recht“ übersetzen, ist das nur ein kleiner Teil der gelebten Wirklichkeit.

Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft

Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss seit 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden.

Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.)

Compliance bedeutet:

  • Arbeits- und Anlagensicherheit erzeugen
  • Investitionswerte sichern
  • Versicherungsschutz bewahren
  • Globale Verkehrsfähigkeit von Maschinen und Anlagen herstellen

Wo finden Sie geeignete Prüfstellen?

Produkte müssen bestimmten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügen, wenn sie in den europäischen Binnenmarkt eingebracht werden sollen. Ob sie diesen gesetzlichen Vorschriften gerecht werden, muss bei vielen potenziell gefährlichen Produkten vor dem Verkaufsstart überprüft worden sein. Dafür sind europaweit notifizierte Prüfstellen eingerichtet, zu denen Sie auf den folgenden Seiten Kontaktmöglichkeiten finden.

Eine der ersten Anlaufstellen zur Wahl der Prüfstelle ist die Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)

Kontaktdaten BAUA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 2.1 „Grundsatzfragen der Produktsicherheit“
Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund,
Email: fb2.1(at)baua.bund.de

Beratungsleistungen zur Maschinen- und Anlagensicherheit

Für Produkte, die unter spezifische unionsrechtliche Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.) bedeutet Compliance:

  • Arbeits- und Anlagensicherheit erzeugen
  • Investitionswerte sichern
  • Versicherungsschutz bewahren
  • Globale Verkehrsfähigkeit von Maschinen und Anlagen herstellen

Beratungsleistungen zur Maschinen- und Anlagensicherheit

Für Produkte, die unter spezifische unionsrechtliche Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.) bedeutet Compliance:

  • Arbeits- und Anlagensicherheit erzeugen
  • Investitionswerte sichern
  • Versicherungsschutz bewahren
  • Globale Verkehrsfähigkeit von Maschinen und Anlagen herstellen

Mit Compliance im Maschinen- und Anlagenbau starten – aber wie?
Oft wissen die Verantwortlichen in den Unternehmen nicht, wie sie die einzelnen Maßnahmen in der Praxis realisieren sollen.

Mit Compliance im Maschinen- und Anlagenbau starten – aber wie?
Oft wissen die Verantwortlichen in den Unternehmen nicht, wie sie die einzelnen Maßnahmen in der Praxis realisieren sollen.

Nehmen Sie Beratung und Unterstützung
zur Compliance in Anspruch

  • bei der Ermittlung des einzuhaltenden Regelwerks
  • zur Erstellung eines Compliance-Konzeptes mit der Aufteilung der Einheiten in Einzelmaschinen und komplexe Anlagen unter Beachtung der geltenden Richtlinien
  • zur Implementierung der Compliance-Anforderungen in Ihre Verträge
  • zum Projektmanagement – Festlegung von Endabnahmen zur CE-Kennzeichnung
  • Kommunikation und Vernetzung mit relevanten Fachdisziplinen und bei Bedarf mit notifizierten Stellen

Besondere Vorteile der Beratungsleistungen:

  • Sie stützen sich in Ihrem Vorhaben auf über 25 Jahre Projekterfahrung und aktuellstes Know-how zu allen relevanten Herausforderungen der Compliance in der CE-Kennzeichnung.
  • Sie erkennen frühzeitig notwendige Änderungen in Ihren Projekten, der Produkt-Planung und –Entwicklung und reduzieren Folgekosten.
  • Sie erhöhen die Rechtssicherheit bei der Nutzung und Vermarktung Ihrer Produkte.

Nehmen Sie Beratung und Unterstützung
zur Compliance in Anspruch

  • bei der Ermittlung des einzuhaltenden Regelwerks
  • zur Erstellung eines Compliance-Konzeptes mit der Aufteilung der Einheiten in Einzelmaschinen und komplexe Anlagen unter Beachtung der geltenden Richtlinien
  • zur Implementierung der Compliance-Anforderungen in Ihre Verträge
  • zum Projektmanagement Festlegung von Endabnahmen zur CE-Kennzeichnung
  • Kommunikation und Vernetzung mit relevanten Fachdisziplinen und bei Bedarf mit notifizierten Stellen

Besondere Vorteile der Beratungsleistungen:

  • Sie stützen sich in Ihrem Vorhaben auf über 25 Jahre Projekterfahrung und aktuellstes Know-how zu allen relevanten Herausforderungen der Compliance in der CE-Kennzeichnung.
  • Sie erkennen frühzeitig notwendige Änderungen in Ihren Projekten, der Produkt-Planung und –Entwicklung und reduzieren Folgekosten.
  • Sie erhöhen die Rechtssicherheit bei der Nutzung und Vermarktung Ihrer Produkte.